Als Kapitalanlage bieten Denkmalschutz-Immobilien besondere Steuervorteile. Das Einkommensteuergesetz regelt erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten auf Baudenkmäler und Sanierungsgebäude. Denkmalimmobilien sind Objekte, die aufgrund ihrer geschichtlichen oder kulturellen Bedeutung für die Öffentlichkeit als besonders erhaltenswert eingestuft werden. Eine Kapitalanlage in Denkmalobjekte sichert dem Käufer die Möglichkeit, die Sanierungskosten über einen Zeitraum von bis zu 12 Jahren abzuschreiben.
Sie profitieren bei einer Denkmalimmobilie nicht nur von den hohen Steuervorteilen, sondern auch von der Sachwerterhöhung durch die Kernsanierung und Steigerung der Attraktivität für solvente Mieter.
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